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Gründungszuschuss

Den Antrag fundiert vorbereiten.

Wir ordnen Anforderungen, entwickeln einen belastbaren Businessplan und bereiten dich auf die nächsten Gespräche vor. Eine Bewilligung können und wollen wir nicht versprechen.

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Wer kann Gründungszuschuss erhalten?

Der Gründungszuschuss richtet sich grundsätzlich an Beziehende von Arbeitslosengeld, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Zu Beginn müssen in der Regel noch mindestens 150 Tage Anspruch bestehen. Die Förderung ist eine Ermessensleistung; über den Einzelfall entscheidet die Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen zuerst klären

Sprich frühzeitig mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor du die hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst. Neben den persönlichen Voraussetzungen werden ein tragfähiges Vorhaben und die Eignung für die selbstständige Tätigkeit betrachtet.

Unterlagen mit nachvollziehbarer Logik

Die Bundesagentur nennt unter anderem eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf sowie Qualifikationsnachweise. Im Coaching verbinden wir diese Bausteine zu einer konsistenten Darstellung.

Was das Coaching nicht ersetzt

Wir ersetzen weder die Beratung der Agentur für Arbeit noch die Entscheidung der fachkundigen Stelle. Auch Steuer- oder Rechtsberatung gehört nicht zum Angebot. Unser Beitrag ist die strukturierte, kritische Vorbereitung deines Vorhabens.

So arbeiten wir

Vom ersten Gespräch zum nächsten klaren Schritt.

  1. 01

    Beratungstermin

    Kläre mit der Agentur für Arbeit, ob der Gründungszuschuss für dich infrage kommt.

  2. 02

    Vorhaben entwickeln

    Arbeite Geschäftsmodell, Markt, Umsetzung und Zahlen belastbar aus.

  3. 03

    Tragfähigkeit

    Reiche die geforderten Unterlagen bei einer fachkundigen Stelle zur Prüfung ein.

  4. 04

    Antrag einreichen

    Übermittle Antrag und Nachweise entsprechend den Vorgaben deiner Agentur.

Häufige Fragen

Was du vorher wissen solltest.

Stand der redaktionellen Prüfung: 21.08.2026. Verbindlich sind die aktuellen Angaben der Bundesagentur und dein Bescheid. Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss

Ist der Gründungszuschuss garantiert, wenn der Businessplan gut ist?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Ein tragfähiges Vorhaben ist wichtig, ersetzt aber nicht die individuelle Entscheidung der Agentur für Arbeit.

Wie viele Tage Restanspruch brauche ich?

Grundsätzlich nennt die Bundesagentur für Arbeit mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit. Für bestimmte Rehabilitandinnen und Rehabilitanden gibt es Ausnahmen.

Stellt Christoph die fachkundige Stellungnahme aus?

Nein. Die Tragfähigkeit wird von einer dafür geeigneten fachkundigen Stelle beurteilt. Das Coaching bereitet Businessplan und Unterlagen vor.

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Lass uns dein Vorhaben einordnen.

Im kostenlosen 30-minütigen Orientierungsgespräch klären wir, wo du stehst und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.